Unser Leistungsspektrum
Aus Tradition sind wir unserem Kerngeschäft bis heute treu geblieben und zählen zu den großen Handwerksbetrieben im Gewerk des Steinstraßenbau.
Steinstraßenbau
Der Steinstraßenbau umfasst das Herstellen von Straßenpflaster. Pflaster bezeichnet einen Belag für Verkehrsflächen im Straßen- und Wegebau. Durch seine Komplexität erfordert der Steinstraßenbau Experten und handwerkliches Können.
In unterschiedlichen Varianten setzen wir Ihre Ideen um. Für Steinsetzarbeiten verwenden wir Steine aus Naturwerkstein und Betonstein, die von unseren fachkundigen Mitarbeitern verarbeitet werden.
Betonstraßenbau
Beton ist ein Baustoff, der als Dispersion angemischt wird. Er wird heutzutage überwiegend als Verbundwerkstoff in Kombination mit einer zugfesten Bewehrung eingesetzt.
Zu unseren Leistungen zählen sowohl der Bau von bewehrten und unbewehrten Betonflächen, die von besonderer Tragfähigkeit und Dauerhaftigkeit sind, als auch die Herstellung von Betonstraßen, Parkplätzen und Bushaltestellen.
Asphaltbau
Asphalt bezeichnet eine natürliche oder technisch hergestellte Mischung aus dem Bindemittel Bitumen und Gesteinskörnungen, die im Straßenbau für Fahrbahnbefestigungen verwendet wird. Asphaltbefestigungen sind aus technischen und wirtschaftlichen Gründen in verschiedenartige Schichten unterteilt.
Wir setzen Ihre Projekte und Ideen rund um den Asphaltbau mit der richtigen Konstruktion um, wobei wir bei der Herstellung von Straßen, Radwegen und Gewerbeflächen modernste Technik verwenden.
Gussasphalt wird als Straßenbelag, Bodenbelag und für Abdichtungen eingesetzt. Der Einbau von Gussasphalt , welcher gieß- und streichbar ist, erfolgt bei uns manuell durch ausgebildete Fachkräfte.
Verkehrsplanung
Die termingerechte Realisierung einer Baumaßnahme erfordert eine professionelle und bedarfsgerechte Beantragung der Bauphasen bei den Genehmigungsbehörden.
Mit unserer Abteilung Verkehrsplanung können wir auf das zukünftige Bauvorhaben zugeschnittene Verkehrszeichenpläne sowie prüfsichere Anträge anfertigen und bei den zuständigen Behörden einreichen.